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dombo

dombo am Dienstag 2.6.

Sorry Mama, ich weiß ich soll nicht pöbeln, aber heute muss ich…

…und zwar deswegen:

Verboten in einigen Ländern: Red Bull Cola

Red Bull Cola ist seit knapp einem Jahr auf dem Markt (zuerst in Österreich und der Schweiz, seit dem Sommer aber auch in Deutschland und fast ganz Europa) und schmeckt mir persönlich deutlich besser als die Yankee-Brause, die macht nämlich ekligen Zahnbelag. Bäh.

Jetzt kamen aber kürzlich deutsche Behörden drauf, dass in diesem Teufelszeug aus natürlichen Zutaten mindestens tödliche Drogen mitverarbeitet sind: Kokain! Ha, da hammer die Hex. Und zwar, weil die Ösis in die Suppe dekokainierte Cocablätter fürs Aroma reinwerfen. Naturprodukte und so, klar ist Gras ja auch…

Aber mal ernsthaft, da kommt der Mateschitz Didi mit dem Natur-Gesöff ums Eck und die Behörde hat nichts besseres zu tun, als sofort(*) einen Kokstest zu machen. Und der schlägt auch noch an. Ja da schau her: 0,4 Mikrogramm Kokain pro Liter Red Bull Cola!!!
Verdammte Axt, da musst also einen Tankwagen von dem Zeug wegsaufen, bevor du die Wirkgrenze erreichst. Selbst für meinen drogenfreien Rechenapparat ist es da einfach zu ermitteln: Da kommts mich billiger, nach Kolumbien zu fliegen, mir mal richtig die Nase durchzupusten und mir dann auch noch den Geldbeutel klauen zu lassen.

Leute, eine Menge, die zum 7.000 – 20.000fachen unter der Wahrnehmungsschwelle liegt, das ist so, als würde man den Verkauf des A3 Cabrio wegen akuter Hässlichkeit verbieten – der ist nämlich ungefähr genauso häufig wie Koks in Red Bull Cola, oder noch seltener…

Aber, und da wiehert der Amtsschimmel gewaltig, „Kokain ist ein Betäubungsmittel und kann daher nicht in einem Lebensmittel vorkommen. Das Getränk fällt somit unter das Betäubungsmittelgesetz. Egal mit welcher Menge des Wirkstoffs.“
„Hahaaaa, da gibts also eine Regelung zu, ist also alles gut. Mein Staat und seine Behörden haben wieder Recht!“ mag nun Max Mustermann sagen. „Falsch gezockt, Mustermaus“ sag ich da, „denn überleg mal, was ist denn mit dem Freund unserer einsamen Nächte, dem Schlafmohn? Hä?“

Du ahnst es: Es gibt eine Ausnahmeregelung. Klar, wahrscheinlich weil die Omma vom Bundesverbotsbeauftragten immer so leckeren Mohnstreuselkuchen gemacht hat. Und genau deshalb darfste Mohnbrösel vespern – es sei denn, du sitzt im Knast oder in einer Entzugsklinik – und Red Bull Cola nicht trinken. Die kannte nämlich der Bundesverbots-N.. ähm -Beauftragte nicht.
Ich für meinen Teil war vorhin mal kurz an meiner österreichischen Lieblingstanke und habe mir eine kleine Dose Red Bull Cola gekauft und eine große Dose. Für dann wenn ich den dombo am Dienstag freischalte. Prost 😀

(*) sofort, weil ein dreiviertel Jahr für eine deutsche Behörde ja mal wirklich ultrafix ist, nicht? 😉

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